Überprüfen

Sie möchten Ihr betriebliches Versorgungssystem oder Ihre betriebliche Altersversorgung im Unternehmen prüfen lassen?

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Kosten einsparen

Sie möchten einen Weg zur Kosteneinsparung in Ihrem Unternehmen kennenlernen, der NICHT über die Reduzierung von Personal realisiert wird?

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Rechtssicher beraten

Sie möchten ein betriebliches Versorgungssystem im Unternehmen einrichten, befürchten aber Haftungsrisiken für sich als Arbeitgeber?

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Arbeitgeberattraktivität steigern

Sie möchten Ihre Attraktivität als Arbeitgeber durch Benefits für potentielle Bewerber steigern bzw. verbessern?

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Lösungen zur Mitarbeiterbindung und -findung

Benefits (Sozialleistungen) in mittelständischen Unternehmen


Heute sehen sich viele Arbeitgeber mit einem Wandel des Arbeitsmarktes konfrontiert.

Aufgrund des Fachkräftemangels in vielen Branchen hat sich der Arbeitsmarkt zu einem Bewerbermarkt gewandelt. Der Bewerber agiert als „Kunde“.

Weiterbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitgestaltung, Home Office – was früher nur wenigen Arbeitnehmern möglich war, wird heute weitestgehend als Standard definiert.

Fachkräfte verlassen das Unternehmen, um bei der Konkurrenz ein besseres Gehalt und umfassendere Sozialleistungen (Benefits) zu erhalten.

Lassen Sie sich durch uns Ihre individuelle Unternehmensanalyse erstellen.

Wir zeigen Potentiale zur Kosteneinsparung auf, sprechen Empfehlungen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität aus und analysieren die bestehenden Sozialleistungen im Unternehmen.

In Kooperation mit ausgewiesenen Experten des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts richten wir ein optimiertes Versorgungssystem für Ihre Mitarbeiter ein.

Wir sorgen für Rechtssicherheit in allen tangierten Rechtsgebieten und garantieren, dass Sie mit Ihrem (neuen) Versorgungskonzept keinen Schiffbruch erleiden.

Wir navigieren Sie sicher durch die Untiefen der Gesetzgebung.

Egal, in welchem Bereich Ihr Optimierungsbedarf liegt.

News / Aktuelles

Betriebliche Altersversorgung:

01.01.2019: Zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) "gezündet": Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent bei Entgeltumwandlungen

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