Benefits / Sozialleistungen in mittelständischen Unternehmen
Heute sehen sich viele Arbeitgeber mit einem Wandel des Arbeitsmarktes konfrontiert.
Aufgrund des Fachkräftemangels in vielen Branchen hat sich der Arbeitsmarkt zu einem Bewerbermarkt gewandelt. Der Bewerber agiert als „Kunde“.
Weiterbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitgestaltung, Home Office – was früher nur wenigen Arbeitnehmern möglich war, wird heute weitestgehend als Standard definiert.
Fachkräfte verlassen das Unternehmen um bei der Konkurrenz ein besseres Gehalt und umfassendere Sozialleistungen (Benefits) zu erhalten.
Wunsch und Wirklichkeit
Folgend eine interessante Statistik zu den Wünschen der Arbeitnehmer und den gewährten Extras der Arbeitgeber:
Bezogen auf die Zusatzleistung betriebliche Altersversorgung (bAV), die auf dem 5. Rang in der Arbeitnehmergunst rangiert, eine Graphik zur gewünschten Ausgestaltung der bAV:
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2019
Hinsichtlich eines Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersversorgung gilt seit dem 01.01.2019 im Rahmen des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ein verpflichtender Zuschuss in Höhe von 15% bei Entgeltumwandlung.
Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU’s) ist oftmals die bAV das einzige Benefit, das die Arbeitgeber gewähren. In der Vergangenheit war auch nicht für jeden Arbeitgeber die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis selbstverständlich.
Da gerade die KMU’s das Rückgrat der deutschen Wirtschaft darstellen und dort der Fachkräftemangel am größten und der „war for talents“ am ausgeprägtesten ist, werden freiwillige Sozialleistungen zur Mitarbeiterbindung und -findung regelmäßig vernachlässigt.
Welche Benefits sich am wirksamsten zur Mitarbeiterbindung und -findung einsetzen lassen, entnehmen Sie bitte dem Untermenü.