Die Entgeltumwandlungsvereinbarung
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung ist ein Zusatzformular zum Versicherungsantrag, wenn die betriebliche Altersversorgung über einen Versicherer durchgeführt wird.
Sie sollte unbedingt von einem (Fach-) Anwalt für Arbeitsrecht erstellt werden, da eine Entgeltumwandlungsvereinbarung arbeitsrechtliche Vereinbarungen beinhaltet.
Inhalte einer Entgeltumwandlungsvereinbarung sind:
- Die Aufteilung des Zahlbeitrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Die Zusageform der Versorgung
- Der gewählte Versicherer
- Angaben zur Verbeitragung in der Sozialversicherung und der Steuer
- Abläufe bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Regelungen zur Unverfallbarkeit
- etc.
In der Praxis ist von der „blinden“ Verwendung von standardisierten Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die von Versicherern bereitgestellt werden, dringend abzuraten.
Sofern sie doch verwendet wurden, empfiehlt sich eine umgehende Prüfung durch einen (Fach-) Anwalt für Arbeitsrecht um drohende Haftungsrisiken aufzudecken und einzudämmen.