Die betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung
Gemäß einer Statistik wird jeder vierte Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens (vorübergehend) berufsunfähig.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann das wegfallende Einkommen nicht kompensieren. Die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 32% des letzten Bruttoeinkommens) erhält man nur, wenn man weniger als drei Stunden täglich keinen anderen Tätigkeit nachgehen kann. Ist man in der Lage, eine beliebige andere Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich auszuüben, erhält man die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 16% des letzten Bruttoeinkommens). Einige Berufsgruppen, wie z.B. Auszubildende, Schüler, Studenten und geringfügig Beschäftigte haben ggf. keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Um die staatlichen Transferleistungen in diesem Bereich bedarfsgerecht aufzubessern bzw. zu schließen, kann der Arbeitgeber mit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit helfen.
Gruppenkonditionen und stark vereinfachte Gesundheitsfragen
Attraktive Gruppenkonditionen ab einer bestimmten Größe der teilnehmenden Belegschaft in Kombination mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen ermöglichen auch denjenigen Arbeitnehmern die Teilnahme, die sich privat aufgrund einer Erkrankung oder des Preises nicht gegen Berufsunfähigkeit absichern können bzw. wollen.