Die Krankentagegeldabsicherung
Im Krankheitsfall erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen über den Arbeitgeber.
Ab dem 43. Tag der Krankheit fällt der Arbeitnehmer aus der Lohnfortzahlung heraus und bezieht – für längstens 78 Wochen – Krankengeld über die Krankenkasse.
Die staatlichen Transferleistungen reichen in diesem Fall nicht aus um das vorherige Nettoeinkommen zu 100% abzubilden.
Berechnung des Krankengeldes
Als Faustformel gilt: Entweder 90% des vorherigen Nettoeinkommens oder 70% des vorherigen Bruttoeinkommens werden als Grundlage herangezogen. Wobei der niedrigere Betrag maßgeblich ist. Von diesem Betrag werden Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht, so dass unter dem Strich zwischen 20% und 25% weniger Einkommen zur Verfügung steht (in Abhängigkeit von Steuerklasse, Verdiensthöhe, etc.).
Hier kann der Arbeitgeber mit einer arbeitgeberfinanzierten Krankentagegeldabsicherung in individueller Höhe, welche aus dem Liquiditätsbudget finanziert wird, für eine Besserstellung der Arbeitnehmer sorgen.