Überprüfen
Viele mittelständische Unternehmen bestehen seit Jahrzehnten erfolgreich am Markt.
Im Verlauf der Unternehmenstätigkeit wurden Kooperationen eingegangen, Rahmenverträge geschlossen und innerbetriebliche Regelungen getroffen.
Davon ist auch der Bereich der betrieblichen Altersversorgung betroffen.
Einmal getroffene Entscheidungen – gerade wenn sie schon lange Gültigkeit besitzen und ggf. weit in die Vergangenheit zurückreichen – sollten von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt werden.
Durch Gesetzesänderungen und bedeutende Gerichtsurteile des BAG (Bundesarbeitsgerichts) und des EuGH (europäischer Gerichtshof) ergeben sich laufend Änderungen, denen Rechnung getragen werden sollte.
Regelungen, die einmal getroffen wurden, haben selten eine ewige Gültigkeit. Gerade in einem sich stets verändernden Segment wie der betrieblichen Altersversorgung.
Bei Nichtbeachtung bzw. Nichtumsetzung bedeutender Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen droht ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, das mit den Jahren anwächst.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen in den folgenden Bereichen:
- Sie haben einen Rahmenvertrag zur betrieblichen Altersversorgung mit einem Versicherer abgeschlossen und möchten sichergehen, dass Sie durch die abgeschlossenen Verträge keine Schadenersatzansprüche befürchten müssen?
- Es gibt bereits ein Versorgungswerk in Ihrem Unternehmen und Sie wünschen eine ungebundene Überprüfung Ihres Versorgungswerkes auf Konformität mit der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung?
- Für Ihr Unternehmen besteht eine Versorgungsordnung (legt die arbeitsrechtlichen Spielregeln der betrieblichen Altersversorgung fest) und Sie wünschen eine ungebundene Überprüfung Ihrer Versorgungsordnung auf Konformität mit der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung?
- Sie nutzen eine vorgefertigte Entgeltumwandlungsvereinbarung eines Versicherers und befürchten Haftungsrisiken durch Unvollständigkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung?
- Sie möchten eine Vertragsprüfung der Pensionszusagen Ihrer Mitarbeiter auf Aktualität veranlassen um Haftungsrisiken auszuschließen?
- Sie wünschen eine Vertragsprüfung der Versorgung Ihrer Gesellschafter- Geschäftsführer auf Aktualität um Haftungsrisiken auszuschließen?
- Sie befürchten Haftungsrisiken durch die Direktversicherungs-, Pensionskassen-, Pensionsfonds- oder Unterstützungskassenverträge Ihrer Mitarbeiter und wünschen eine ungebundene Vertragsprüfung?