Die Umlageoptimierung
Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl an Arbeitnehmern, sind zur Teilnahme am Umlageverfahren verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Die Beiträge werden von den Krankenkassen erhoben.
Stellschraube Beitragssatz und Leistungshöhe
Es gibt drei Umlagearten:
- Umlage U1 (Entgeltfortzahlung) => Beitragssatz und Leistungen variieren
- Umlage U2 (Mutterschaftsgeld) => Beitragssatz variiert, Leistungen sind gleich
- Umlage U3 (Insolvenzgeld) => Beitragssatz und Leistungen gleich
Aus Arbeitgebersicht ergibt sich somit ein Optimierungspotential bei den Umlagen U1 und U2 hinsichtlich der Höhe der Beiträge:
- Umlage U2 => Beitragssatz liegt zwischen 0,14 und 0,88 % des Bruttolohns
- Umlage U1 => Beitragssatz liegt zwischen 0,9 und 3,9 % des Bruttolohns
Weiteres Einsparpotential für den Arbeitgeber besteht in der Höhe der Leistungen der Umlage U1. Die Leistungen der Krankenkassen liegen im Marktvergleich zwischen 40% und 80 % und definieren, wieviel Geld für einen „Kranktag“ des Arbeitnehmers an das Unternehmen zurückfließt.